Die Bewertung der Sicherheit eines Erdbauwerks trägt der Erdbebeneinwirkung Rechnung, der dieses Bauwerk ausgesetzt sein kann.
Im Gesetzesanzeiger Nr. 110 vom 29.April 2020 wurde das Gesetz vom 24.April 2020, Nr. 27 (Umwandlung des Gesetzesdekrets vom 17.März 2020, Nr.18) veröffentlicht, welches die Fristen für den Aufschub der fällig gewordenen Verwaltungsakte noch weiter verlängert hat.
Weiterlesen: Aufschub der Fälligkeiten bezüglich Brandschutz
Neue Richtlinien für die grafischen Abänderungen der Raumpläne
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