Die Bewertung der Sicherheit eines Erdbauwerks trägt der Erdbebeneinwirkung Rechnung, der dieses Bauwerk ausgesetzt sein kann.
Im Gesetzesanzeiger Nr. 110 vom 29.April 2020 wurde das Gesetz vom 24.April 2020, Nr. 27 (Umwandlung des Gesetzesdekrets vom 17.März 2020, Nr.18) veröffentlicht, welches die Fristen für den Aufschub der fällig gewordenen Verwaltungsakte noch weiter verlängert hat.
Weiterlesen: Aufschub der Fälligkeiten bezüglich Brandschutz
Aufgrund des durch das Covid-19-Virus verursachten Notstands hat der Rat der Ingenieurkammer beschlossen, die Frist für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags bis zum 30.Juni 2020 zu verlängern.
Neue Richtlinien für die grafischen Abänderungen der Raumpläne
Das Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz Bozen bietet eine auf 1 Jahr befristete Arbeitsstelle in der IX.
Funktionsebene mit der Möglichkeit der Fristverlängerung bis zu maximal 3 Jahren (bis 2022 einschließlich) für einen Architekten/Ingenieur.
Weiterlesen: Landesprüfstelle für Fahrzeuge - Kraftfahrzeugamt der Autonomen Provinz
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