Einberufungskundmachung für die Wahlen zur Erneuerung des Kammerrates gemäß der Verordnung über die Wahlverfahren für den Schutz des weniger stark vertretenen Geschlechts und für die elektronische Fernwahl der Räte der Gebietsingenieurkammern und des Nationalen Ingenieurrates – FERNABSTIMMUNG
Vierjahreszeitraum 2026 - 2030
WAHLEN FÜR DIE ERNEUERUNG DES KAMMERRATES
Der Rat der Ingenieurkammer der Provinz Bozen hat am 29.04.2026
GESTÜTZT AUF die Verordnung über die Wahlverfahren für den Schutz des weniger stark vertretenen Geschlechts und für die elektro-nische Fernwahl der Räte der Gebietsingenieur-kammern und des Nationalen Ingenieurrates, die vom Nationalen Ingenieurrat mit seinem Beschluss vom 16. März 2022 angenommen und anschließend vom Justizministerium am 28. März 2022 genehmigt wurde.
Insbesondere GESTÜTZT AUF Artikel 2 Absatz 1 der obgenannten Verordnung, der lautet: «Im Beschluss über die Einberufung der Wahlen legt jeder Gebietsingenieurrat mit eigens dafür bestimmter Maßnahme den gewählten Wahlmodus und die Ernennung der Wahlkommission laut Art.3 Absatz 8 des DPR vom 8.Juli 2005, Nr.169, fest».
Ebenso GESTÜTZT AUF das CNI-Rundschreiben vom 05.03.2026, Nr. 386, womit der Nationale Ingenieurrat die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer gewidmeten On-line-Plattform für die Organisation und Abwick-lung der elektronischen Abstimmung für die Online-Fernwahl der Räte der Gebietsingen-ieurkammern mitgeteilt hat, wobei dieses Rundschreiben an jene Gebietsingenieur-kammern gerichtet war, welche für die Abwicklung der Wahlen im Modus Online-Fernwahl optiert haben.
NACH KENNTNISNAHME der Annahme – seitens des Subjektes, das den Dienst der elektronischen Abstimmung für die Fernwahl im elektronischen Modus der Räte der Gebietsingenieurkammern erbringt – des Ansuchens um Beitritt zu dem vom Nationalen Ingenieurrat angebotenen Dienst laut Schreiben der Kammer vom 02.04.2026.
Zu diesem Zweck es für angebracht ERACHTEND, während der heutigen Sitzung die Anberaumung der Wahlen für die Erneuerung des Rates der Ingenieurkammer der Provinz Bozen im elektronischen Fernmodus beschließen zu sollen.
NACH KENNTNISNAHME, dass zum heutigen Datum 1492 Techniker in das Berufs-verzeichnis der Ingenieure eingeschrieben sind, davon 1446 in die Sektion A und 47 in die Sek-tion B, festgehalten, daß ein Mitglied in beide Sektionen eingeschrieben ist und dass daher laut der Bestimmung des Artikels 2 des D.P.R. Nr. 169/2005 und laut der Tabelle im betreffenden Anhang 1 die Anzahl der zu wählenden Ingenieure 11 beträgt, davon 10 aus der Sektion A und 1 aus der Sektion B.
FASST der Rat der Ingenieurkammer der Provinz Bozen mit einstimmiger Abstimmung, die von den Anwesenden im gesetzlichen Modus und in der gesetzlichen Form vorgenommen wurde,
FOLGENDEN BESCHLUSS
der die
EINBERUFUNGSKUNDMACHUNG
für die Ausübung des Wahlrechtes bildet, welche mindestens zehn Tage vor dem für die erste Abstimmung festgesetzten Tag, und somit spätestens bis zum 4. Mai 2026, mittels zertifizierter elektronischer Post an alle in das Berufsverzeichnis Eingeschriebenen zu schicken ist, welche Inhaber eines digitalen Domizils sind, mit Ausnahme der von der Berufsausübung Suspendierten. Binnen der vorgenannten Frist wird vorliegende Kundmachung auch an den Nationalen Ingenieurrat zwecks Veröffentlichung auf der Internetseite und an das Justizministerium geschickt.
1) EINBERUFUNG DER EINGE-SCHRIEBENEN
Die Abstimmungshandlungen beginnen in erster Einberufung am 14. Mai 2026.
2) ANZAHL DER EINGESCHRIEBENEN UND DER ZU WÄHLENDEN RATSMITGLIEDER
Die Anzahl der zum heutigen Datum in die zwei Sektionen des Berufsverzeichnisses Einge-schriebenen, die den Bezugsindex für die Berechnung der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder bildet, beträgt 1492, davon sind 1446 in die Sektion A und 47 in die Sektion B eingeschrieben, festgehalten, daß ein Mitglied in beide Sektionen eingeschrieben ist. Die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder beträgt 11, davon gehören 10 der Sektion A und 1 der Sektion B an.
3) ABSTIMMUNGSTAGE UND -STUNDENPLÄNE
Das elektronische Wahllokal bleibt von 9.00 bis 20.00 Uhr geöffnet, nach folgendem Kalender:
1) erste Abstimmung:
14.05.2026 – 15.05.2026
2) zweite Abstimmung
16.05.2026 -18.05.2026 – 19.05.2026 -20.05.2026
3) dritte Abstimmung
21.05.2026 - 22.05.2026 - 23.05.2026 - 25.05.2026 - 26.05.2026
Nach Abschluss der Wahlhandlungen findet die Auszählung der Stimmen um 09.00 Uhr des auf die I., II. oder III. Einberufung folgenden Tages statt, je nachdem, wann das für die Gültigkeit der Wahl erforderliche Quorum erreicht wurde.
4) EINREICHUNG VON KANDIDATU-REN
Bei sonstigem Ausschluss müssen die Kandidaturen bis sieben Tage vor dem für die erste Abstimmung festgesetzten Datum, und somit bis spätestens 24.00 Uhr des 07. Mai 2026 mittels ZEP (Zertifizierter Elektronischer Post) an die Adresse
5) ERNENNUNG DER MITGLIEDER DES WAHLAUSSCHUSSES
PRÄSIDENT: Ing. Giovanni Benussi
VIZEPRÄSIDENT: Ing. Luciano Franceschini
SCHRIFTFÜHRER: Ing. Günther Innerebner
NOTAR: Dr. Giancarlo Finelli
6) WAHLVERFAHREN
Gemäß den zutreffenden Bestimmungen der Verordnung über die Wahlverfahren zum Schutze des weniger stark vertretenen Geschlechts und für die elektronische Fernwahl der Räte der Gebietsingenieurkammern und des Nationalen Ingenieurrates kann die Stimme in jedem beliebigen Moment der Öffnungszeit des entsprechenden Wahlganges von jedem Eingeschriebenen, der Inhaber des aktiven Wahlrechts ist, von jedem beliebigen ortsfesten oder mobilen, ans Internet angeschlossenen EDV-Gerät aus abgegeben werden.
Dem Abstimmungsteilnehmer obliegt es, sich mit Geräten auszurüsten, die für die Verbindung und den Dialog mit der Abstimmungsplattform geeignet sind. Die etwaige Unzulänglichkeit des Gerätes, die den Abstimmungsteilnehmer daran hindert, seine Stimme abzugeben, bildet in keinem Fall einen Grund, der geeignet wäre, das Wahlverfahren mit elektronischem Fernwahl-modus zu gefährden, noch zieht sie Obliegen-heiten oder Verantwortlichkeiten zu Lasten des Rates der Gebietsingenieurkammer nach sich.
Nach stattgehabtem Zugang zur Internetseite des Kammerrates hat jeder Abstimmungsteil-nehmer Zugang zu dem ihn betreffenden elek-tronischen Wahllokal, und nach Feststellung seiner Inhaberschaft des aktiven Wahlrechts kann er in geheimer und eindeutiger Weise seine Vorzugsstimme für die Wahl des Rates der Gebietsingenieurkammer, der er angehört, abgeben. Zum Abschluss folgt das Wahlsystem dem Abstimmenden in ausschließlicher und vertraulicher Weise eine Empfangsbestätigung aus, welche die erfolgte Stimmabgabe bescheinigt.
Nach Erhalt der Angabe des Dreiervorschlags von Personen seitens der Bezirksnotarkammer von Bozen aufgrund eines spezifischen Antrags ernennt der Kammerrat den Dr. Giancarlo Finelli zu der Person, die damit beauftragt ist, die Wahlhandlungen zu beaufsichtigen, wobei unter Wahlhandlungen alle Handlungen und Erfüllungen von Auflagen zu verstehen sind, welche bis zum Zeitpunkt der Ausrufung der Gewählten stattfinden, und der vom Rat der Gebietsingenieurkammer ernannten Wahlkommission behilflich zu sein.
7) SCHUTZ DER GLEICHBERECHTI-GUNG DER GESCHLECHTER:
In Befolgung der Entscheidung des RVwG Latium in seinem Urteil vom 27.10.2021, Nr. 11023, legt Art. 5 der Verordnung betreffend die Wahlverfahren zum Schutze des weniger stark vertretenen Geschlechts und für die elektroni-sche Fernwahl der Räte der Gebietsingenieur-kammern und des Nationalen Ingenieurrates fest, dass die Höchstzahl der Vorzugsstimmen, die bei der Abstimmung für Kandidaten desselben Geschlechtes abgegeben werden können, im Verhältnis zur Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder und unabhängig von der Sektion des Berufsverzeichnisses (A oder B) folgendermaßen bestimmt wird:
7 Vorzugsstimmen bei 11 zu wählenden Ratsmitgliedern;
8) Für die Gültigkeit der Abstimmungen erforderliches QUORUM
1) in erster Einberufung muss die Hälfte (1/2) der Stimmberechtigten, also 746 in das Berufsverzeichnis Eingeschriebene, abgestimmt haben
2) in zweiter Einberufung muss ein Viertel (1/4) der Stimmberechtigen, also 373 in das Berufsverzeichnis Eingeschriebene, abgestimmt haben;
3) in dritter Einberufung ist die Abstimmung bei jeder beliebigen Anzahl von Abstimmenden gültig.
- Nach Abschluss der Abstimmungstätigkeiten und nach Feststellung der Gültigkeit der Abstimmung nimmt der Präsident des Wahlausschusses um 9:00 Uhr des darauffolgenden Tages die Stimmzählung vor, assistiert vom Notar und von zwei Stimmzählern
- Als gewählt gelten jene Personen, die je Sektion und in Bezug auf die Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder, die höchste Stimmenanzahl erreicht haben. Bei gleicher Stimmenanzahl wird dem Kandidaten, der länger ins Berufsverzeichnis eingetragen ist, der Vorzug gegeben, und bei gleich langer Eintragung ins Berufsverzeichnis wird dem Älteren der Vorzug gegeben.
Das Ergebnis der Wahlen wird vom Präsidenten des Wahlausschusses verkündet; dieser teilt es unverzüglich dem Justizministerium – Abteilung für Justizangelegenheiten – Generaldirektion für interne Angelegenheiten – Amt II – ZEP
N.B. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlhandlungen über die Plattform Skyvote durchgeführt werden. Am Tag vor Beginn der Wahlperiode wird allen Eingetragenen eine entsprechende Mitteilung per PEC übermittelt, die den Zugangslink zur Wahlkabine sowie die entsprechenden Anweisungen enthält.
IL PRESIDENTE - DER PRÄSIDENT
Ing. Claudio Sartori
Italiano (IT)