Es folgen die Modalitäten für die Einreichung der Selbstbescheinigung über die mit der Berufstätigkeit zusammenhängende informelle Fortbildung, die nachweislich 2022 abgewickelt wurde (Art. 5.2 Einheitstext 2018). Die Selbstbescheinigung kann ab dem 12. Dezember 2022 bis zum 31. März 2023 ausschließlich mittels des Formulars auf der Plattform www.formazionecni.it unter dem Menüpunkt “Richiesta CFP” eingesandt werden.

Jene Kollegen, welche die Einsendung der Selbstbescheinigung noch nicht vorgenommen haben, erinnern wir daran, dass es für die Einreichung der Selbstbescheinigung nötig ist, sich auf dem einzigen Zugangsportal zu den Dienstleistungen der Stiftung Fondazione Cni www.mying.it zu registrieren. Für die Registrierung, die auf der Seite www.mying.it/user/registrati vorgenommen werden muss, müssen die Eingeschrieben eine gültige E-Mail-Adresse (NICHT PEC-Adresse!) angeben, die als Benutzername für künftige Zugriffe auf die Plattform Fortbildung und auf alle derzeitigen und zukünftigen, auf dem Portal vorhandenen Dienstleistungen der Stiftung dient.

Infolge der Einreichung der Selbstbescheinigung werden (für 2022) sofort 15 BFG zugewiesen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Gesamtheit der Selbstbescheinigungen der Überprüfungs- und Kontrolltätigkeit seitens des CNI unterzogen wird. Nach den Bestimmungen der Verordnung für die Auffrischung der Berufskompetenz und jenen des Einheitstexts 2018 werden ausschließlich nur jene Selbstbescheinigungen akzeptiert, in denen die abgewickelten Fortbildungstätigkeiten in Bezug auf eine oder mehrere nachweisliche spezifische Berufstätigkeiten/-aufträge detailliert beschrieben werden, inbegriffen die Tätigkeiten beruflicher Art, die im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses abgewickelt wurden.

Unverändert bleibt gegenüber dem vorigen Jahr der Betrag von € 7,00 als Sekretariatsgebühr für die Einreichung der Selbstbescheinigung, welche für die Abwicklung der Beweisermittlung und den Prozess der Überprüfung und Validierung der Selbstbescheinigungen und für die Tätigkeiten der Unterstützung und Abwicklung der Fortbildungstätigkeit erforderlich ist. Diese Sekretariatsgebühr kann mittels Kreditkarte oder Banküberweisung (Sepa Direct) direkt auf der Plattform entrichtet werden.

Ebenfalls ab dem 12. Dezember 2022 und bis zum 31. März 2023 ist es möglich, den Antrag auf Anerkennung der sonstigen Informellen BFG einzusenden, die mit Publikationen und anderen qualifizierten Tätigkeiten im Rahmen des Ingenieurwesens zusammenhängen, welche im Laufe des Jahres 2022 abgewickelt wurden: Veröffentlichungen von Artikeln, Monographien, Beiträgen in Buchbänden; Gewährung von Patenten; qualifizierte Teilnahme an Kommissionen und Arbeitsgruppen; Teilnahme an Staatsprüfungskommissionen für die Berufsausübung und Teilnahme an Einsätzen sozialer Art.

Für die Einreichung der Anträge auf Anerkennung dieser sonstigen informellen BFG (Art.5.3 Einheitstext 2018) ist in Kontinuität mit den Vorjahren keine Sekretariatsgebühr vorgesehen. Schließlich sei daran erinnert, dass es bis zum 31. Januar 2023 möglich ist, ebenfalls ausschließlich mittels des Portals formazioneCni einen Antrag auf Anerkennung formeller BFG  (Doktorate, Mastertitel, Lehrtätigkeiten an Universitäten laut Art. 6 des Einheitstexts 2018) und für Befreiungen (Art.11 Einheitstext 2018) bezüglich des Jahres 2022 einzureichen.