Wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 759 vom 25.10.2022 der Art. 43 “Entgelte für Abnahmen” und der Art. 56 “Entgelte für Projektprüfungen” des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1308 vom 11.11.2014 an die gesamtstaatlichen Bestimmungen angepasst. Die Honorarberechnungssoftware 143BZ wurde nun mit der Version 01.06.0 angepasst.
Das Programm verwendet die neuen Parameter auch beim Öffnen von Berechnungen, welche mit der vorhergehenden Version erstellt worden sind.
BLR 1308 vom 11.11.2022 hier
BLR 759 von 25.10.2022 qui - hier
Software 143BZ hier