Zweisprachige Software zur Honorarberechnung
Der interdisziplinäre Ausschuss hat gemeinsam mit der Ingenieurkammer und Architektenkammer und in Konvention mit der Vergabeagentur der Provinz Bozen eine zweisprachige Software zur Berechnung von Honoraren laut dem D.M. 17.06.2016 ( ex. D.M. 143/2013) und dem Beschluss der Landesregierung 1308 vom 11.11.2014 ausgearbeitet.
Die Software "143BZ" kann unter folgendem Link heruntergeladen und installiert werden (Sektion 143BZ):