Programm

Einführung in den Begriff Klanglandschaft. Die Normenreihe ISO 12913: Teil 1 (Definition und begrifflicher Ansatz), Technische Spezifikation Teil 2 (Datensammlung und Anforderungen an den Report), Technische Spezifikation Teil 3 (Analyse der Daten). Das Dekret des Generaldirektors für Umweltprüfungen Nr. 16 vom 24. März 2022 über die „Bestimmung der Vorgangsweisen für die Ermittlung und Verwaltung der stillen Zonen eines Ballungsraums und der stillen Zonen auf offenem Feld“

Lernkontrolltest

Dott. Ing. Simone Torresin – Dr. Francesco Aletta

Zuerkannte Fortbildungsguthaben 3 CFP – Gebietsbezogene Fortbildungsveranstaltung

Gilt als Fortbildung im Bereich Akustik, bezweckt die Beibehaltung der Einschreibung ins ENTECA  Nationales Verzeichnis der Befähigten Lärmschutztechniker, eingerichtet gemäß Art. 21 des GvD 42/2017 – 3 Kursstunden (max. 30 Techniker)

Webinar  - Sprache IT  

Kursteilnahmegebühr: € 30,00.  - Voraussetzung für die Teilnahme ist die vorausgehende Einzahlung der Teilnahmegebühr auf das Konto der Ingenieurkammer IBAN  IT28 U 05696 11600 00000 2700 X86 mit der Begründung: Teilnehmername + 22.09.2023

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